Allgemeine Geschäftsbedingungen
pure Immobilien für Berlin und Brandenburg GmbH
Tauroggener Straße 36a
10589 Berlin
– nachfolgend Makler –
1. Auftrag, Vertragsschluss
Der Makler betreibt unter pureproperties.de eine Plattform zur Immobiliensuche. Über diese Plattform kann der Kunden den Makler beauftragen, für ihn tätig zu werden.
Anlässlich der Suche einer Immobilie beauftragt der Kunde den Makler, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder einen abschlusswilligen Vertragspartner zu vermitteln.
Mit Absenden einer Anfrage auf der Website des Maklers gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages mit uns ab. Wir können dieses Angebot durch Zusenden des Exposés über das angefragte Objekt annehmen. Dadurch kommt ein wirksamer Maklervertrag mit uns zustande.
2. Rechte und Pflichten des Maklers
Der Makler darf weitere Makler nur einschalten, wenn dadurch dem Kunden keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.
Der Makler ist berechtigt, auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden, wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Kunden zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.
Der Makler verpflichtet sich, den Kunden über alle Umstände in Kenntnis zu setzen, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. Er wird den Kunden in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist er verpflichtet, sofern deren Bedeutung und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In anderen Fällen ist er hierzu jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart ist.
Der Makler verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Der Makler verpflichtet sich hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Käufer Verschwiegenheit zu bewahren.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, mehrere Makler nebeneinander zu beauftragen. Er hat das Recht, sich ohne Einschaltung des Maklers um den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages zu bemühen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kauf- oder Mietabsicht.
Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist der Kunde verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen. Unterlässt er dies und schließt mit dem Verkäufer über eben dieses Objekt einen Kaufvertrag, bleibt die Provisionspflicht bestehen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht, und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
4. Provision
Der Kunde verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. MwSt des Gesamtkaufpreises bzw. im Falle der Gewerbemiete in Höhe von 2,38 NKM inkl. MwSt zu bezahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kunden an den Verkäufer (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kauf- oder Mietvertrages mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück ohne die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem in 1. genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kunden in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.
Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Kunde aufgrund der Tätigkeit des Maklers im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Er endet nach sechs vollen Kalendermonaten ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail, Fax oder Post).
6. Tippgeberprovision
Für die Wirksamkeit Ihres Anspruches auf eine Tippgeberprovision i.H.v. 10% unserer Maklerprovision gelten folgende Bedingungen:
- Die Immobilie, auf die sich Ihr Hinweis bezieht, ist uns noch nicht bekannt.
- Die Immobilie wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (z.B. Internet, Printmedien, Verkaufsschilder oder andere Verkaufsmaßnahmen).
- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie.
7. Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfang dem Verkäufer übermittelt.
8. Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Potsdam zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.
10. Schlussbestimmung
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.