Berliner Immobilien Guide

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohneigentum. Sie besagt dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum genügend von den anderen Räumen baulich abgeschlossen (abgetrennt) ist und sie Einheit durch einen eigenen, verschließbaren Zugang verfügt. Auflassungsvormerkung Die Auflassungsvormerkung (auch Eigentumsvormerkung) wird in das Grundbuch eingetragen. Damit wird sichergestellt, dass bis zur endgültigen Eigentümerumschreibung die Immobilie nicht mehrmals veräußert werden kann.

 

B

Courtage

Die Courtage wird in Deutschland frei vereinbart. In gegenden mit hoher Nachfrage trägt in aller Regel der Verkäufer die Vermittlungsgebühr. In Berlin sind 7,14% (6%+MwSt) bei Verkäufen und 2,38 Nettokaltmieten (2 Mieten+MwSt) üblich.

 

E

Erwerbsnebenkosten

Die Erwerbsnebenkosten sind die Kosten die nicht in dem Kaufpreis inkludiert sind. Grob kalkuliert man mit etwa 15% des Verkaufspreises an zusätzlichen Kosten. Es setzt sich zusammen aus der Maklercourtage, den Grunderwerbssteuern, den Notar- und Grundbuchkosten.

 

F

Finanzierung

Momentan sind die Finanzierungskosten für Immobilien so günstig wie noch nie ….

 

G

Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum (im Gegensatz zum Sondereigentum) sind Teile des Gebäudes die gemeinschaftlich mit den anderen Eigentümer der Wohneigentümergemeinschaft genutzt und unterhalten werden. Typisch sind etwa Flure, Aufzüge, Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume.

 

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register. Im Bestandsverzeichnis werden neben den Katasterangaben, die Adressen, die Nutzungsarten und die Größen der Grundstücke aufgeführt. Die 1. Abteilung gibt den Eigentümer an. Die 2. Abteilung beinhaltet die Rechte und Beschränkungen auf dem jeweiligen Grundstücken (etwa Grunddienstbarkeiten, Baubeschränkungen, Wohnrechte etc.). In der dritten Abteilung finden sich die monetären Belastungen (Grundschulden, Hypotheken, Renten etc) Grundbuchamtskosten Änderungen, Eintragungen, Löschungen im Grundbuch sind mit Gebühren verbunden sie sich nach Grundbuchordnung richten.

 

Grunderwerbssteuer

Wird eine Immobilie gekauft wird eine Grunderwerbssteuer fällig. In Berlin betragen sie ab 2014 6%. Die Steuer wird mit dem Abschluss des Kaufvertrags fällig. Grundsteuer Die Grundsteuer ist eine vierteljährlig an die Kommune zu entrichtende Steuer. Sie berechnet sich nach einem vom Finanzamt festgelegten Einheitswert der Immobilie und dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz.

 

H

Hausgeld

Auch Hausgeldvorauszahlungen, sind die monatlichen Vorauszahlungen die durch die Wohnungsverwaltung durch die Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans festgelegt wurden. Sie beinhalten die Betriebskosten, die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage.

 

I

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist die Ansammlung einer Geldreserve von den Mitgliedern der Wohneigentümergemeinschaft. Aus dieser werden notwendige Instandhaltungs- bzw. setzungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums bestritten. Die Rücklage wird beim Verkauf nicht aufgelöst.

 

M

Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung ist eine Rechtsverordnung die vor allem Regelungen zum Schutz der Interessen des Immobilienerwerber enthalten. Milieuschutz „Milieuschutz ist ein Teilziel von städtebauliche Erhaltungsverordnungen. Durch baurechtliche Satzungen soll dabei unter anderem der „“Milieuschutz““, also der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gewährleistet werden. Dabei wird es unter anderem baurechtlich untersagt bestimmte „“Luxus““ Sanierungsleistungen durchzuführen. So z.B. Anbringung eines zweiten Balkons, Zusammenlegung zu großen Wohnungen, Installatione eines Gäste-Bads, etc.).

 

S

Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht gesteht dem Nutznießer das Recht zu bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums alleine zu nutzen. Dies wird insbesondere bei Flächen bei denen kein Sondereigentumsrecht möglich ist, eingeräumt. Etwa bei Gartenflächen, Terrassen, offene Stellplätze.

 

T

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung erklärt dem Grundbuchamt, dass ein Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. In der notariell beglaubigten Teilungserklärung wird aufgeführt welche Teile des Eigentums im Sondereigentum stehen und welche im Gemeinschaftseigentum sind. Auch Sondernutzungsrechte sind aufgeführt.

 

U

Unbedenklichlkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt. Sie bescheinigt, dass die Grunderwerbsteuer abgeführt wurde. Erst mit dieser Bescheinigung ist die Eintragung im Grundbuch möglich.

 

W

Wirtschaftsplan

Der jährlich erstellte Wirtschaftsplan gibt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnanlage an. Er wird von der Verwaltung erstellt und auf der Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen. Er besteht aus einem Gemeinschaftsplan und den Einzelwirtschaftsplänen für die jeweiligen Wohneinheiten.

Wohnungseigentümergemeinschaft Ist die Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Sie treffen sich mindestens einmal jährlich zur Wohnungseigentümerversammlung. Hier werden Beratungen durchgeführt und Beschlüsse gefasst.